© Pronovo AG, Cockpit Stromkennzeichnung Schweiz
Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit (vgl. Cockpit) veröffentlicht. Die soeben vom Bundesamt für Energie (BFE) publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2020. Für die Stromkennzeichnung gilt seit 2018 die Pflicht zur Volldeklaration, wie das BFE betont. Dies bedeute, dass Strom unbekannter Herkunft, so genannter Graustrom, nur noch in Ausnahmefällen und bis zum Lieferjahr 2020 zulässig sei. Da in den meisten Nachbarländern keine Herkunftsnachweise für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausgestellt würden, habe die Schweiz so genannte Ersatznachweise eingeführt. So könne Kohlestrom aus dem Ausland als solcher deklariert werden und werde nicht mehr unter Graustrom zusammengefasst. Der Anteil Kohlestrom, der über solche Ersatznachweise importiert wurde, hat sich zwischen 2019 und 2020 erneut halbiert auf ein viertel Prozent, wie das BFE schreibt.
Quelle: BFE
Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix
Laut BFE-Angaben wird in der Schweiz Strom zu 58,1% aus Wasserkraft, zu 32,9% aus Kernkraft, zu 2,3% aus fossilen und knapp 6,7% aus neuen erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix 2020). An die hiesigen Steckdosen wird bekanntlich aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.
Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsumenten so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, seien die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolge jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden, wie das BFE betont. Seit 2013 würden die Daten zusätzlich auf der Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.
Quelle: BFE
© 2021 Umwelt Perspektiven
Eine Publikation der Galledia