Die Grundidee ist folgende: Wenn die Natur durch Baumaßnahmen zerstört wird, muss an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden – das sind sogenannte Ausgleichsmaßnahmen. Wo früher noch Apfelbäume und Blumenwiesen natürlich wachsen durften, sind stattdessen heute eine Vielzahl an Wohnungen und Industrieflächen entstanden. Dies muss nach Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen werden: Kommunen und Gemeinden sind dazu verpflichtet, für größere Bauvorhaben ökologische Ausgleichsflächen anzulegen und diese zu pflegen.
Doch wie behält man den Überblick über alle Maßnahmen und deren Erhalt? tablano hilft Kommunen und Gemeinden bei der digitalen Verwaltung und Dokumentation Ihrer Ausgleichsmaßnahmen – für einen aktiven Naturschutz.
Ökokonto als Ersatz für Flächenversiegelung
Einerseits benötigen wir aufgrund des Bevölkerungswachstums vermehrt Wohnraum und auch Verkehrsflächen, andererseits nimmt die Bebauung so deutlich an Fahrt auf, dass Spezialisten bereits von einer Flächenversiegelung sprechen.
Abhilfe soll das Ökokonto schaffen: Gemeinde und Städte sind laut Bundesnaturschutzgesetz dazu verpflichtet für die Vielzahl an Bauvorhaben entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Dazu werden von Kommunen Flächen angekauft und nach ökologischen Gesichtspunkten naturschutzfachkundig bewirtschaftet. Jede Gemeinde kann sich dazu auch an Flächen „bevorraten“, dafür wurde das Instrument des Ökokontos geschaffen. So können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen schon für zukünftige, vielleicht nicht vermeidbare Beeinträchtigungen in der Natur im Voraus angelegt werden.
Das gibt für Kommunen entsprechende Vorteile: Der Flächenerwerb kann zum einen ohne Zeitdruck und bei günstigen Grundstückspreisen erfolgen. Und zum anderen kann das eigentliche Bauvorhaben beschleunigt werden, da Ausgleich- bzw. Ersatzmaßnahmen bereits vorbereitet sind. Beim Ökokonto müssen alle Maßnahmen der Ökokontoverordnung des jeweiligen Bundeslandes entsprechen und sind individuell mit der Naturschutzbehörde abzusprechen.
Wichtig ist: Die Anlagen und Bepflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen und mögliche Mängel zu beseitigen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Auf Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen demnach Maßnahmen durchgeführt werden, welche die Flächen ökologisch aufwerten. Darunter fallen zum Beispiel das Anlegen und die Pflege von Streuobstwiesen, Blühfeldern oder -streifen, Magerrasen oder auch die Renaturierung von Gewässern, Anlage von Feuchtbiotopen, Nistkästen für Vögel, Fledermäuse oder Ansiedlungsraum für Bienen, Hummeln und Insekten.
Die Ausgleichsmaßnahmen sind durch die Genehmigungsbehörden unmittelbar an das Ökoflächenkataster zu melden. Verschiedene Untersuchungen haben ergeben, dass die nach Bebauungsplänen festgesetzten Maßnahmen oft gar nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden.
Nur wenn Ausgleichsmaßnahmen auch fachgerecht und dauerhaft umgesetzt und gepflegt werden, erzielen sie die im Gesetz beabsichtigte Wirkung.
Verwaltung von Ausgleichsmaßnahmen
Die Ökokontomaßnahmen sind also als dauerhafte Maßnahmen angelegt und erfordern intervallmäßige Kontrollen. Ein großer Verwaltungsaufwand für Gemeinden, die für jedes Bauvorhaben alle Ausgleichsflächen im Blick behalten müssen.
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